Was bedeutet Aupair?
Junge Menschen aus verschiedenen Ländern bekommen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit in einer deutschen Familie zu leben, Sprachkenntnisse zu vertiefen und die Kultur des Gastlandes kennen zu lernen. Das Aupair lebt dabei als gleichberechtigtes „Familienmitglied auf Zeit“ und wird in die Familie integriert. Im Gegenzug dafür hilft das Aupair bei leichten Hausarbeiten und der Kinderbetreuung. So kann das Aupair nicht nur seine Sprachkenntnisse verbessern, sondern auch das tägliche Leben in einer deutschen Familie und unser Land kennen lernen. Ein Aupair wird Ihr Familienleben bereichern und viele neue Erfahrungen für Sie und Ihre Kinder bringen.
Wann können Sie ein Aupair aufnehmen?
In Ihrer Familie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nur in besonderen Ausnahmefällen wird auch die Beschäftigung in einer ausländischen Familie zugelassen, in der Deutsch die Umgangssprache ist. Als Familie gelten Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Alleinerziehende. Als Voraussetzung für die Aufnahme eines Aupairs gilt außerdem, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.
Was können Sie von Ihrem Aupair erwarten?
• Betreuung Ihrer Kinder (spielen, basteln, waschen, füttern, bei den Hausaufgaben helfen, zur Schule/Kindergarten bringen etc.)
• Babysitting
• Versorgung Ihrer Haustiere
• Unterstützung bei leichten Hausarbeiten (waschen, bügeln, staubsaugen, einfache Mahlzeiten zubereiten etc.)
• Arbeitszeit je Woche: maximal 30 Stunden an fünf oder sechs Tagen inkl. Babysitting am Abend
• Teilnahme an einem Sprachkurs (1 bis 2 Mal in der Woche)
• Organisation und Finanzierung der Anreise nach Deutschland und zurück
Was kostet ein Aupair?
• Taschengeld: EUR 260,– monatlich
• Private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung: ca. EUR 35,– monatlich
• Gebühren für Visum (falls erforderlich) einmalig ca. EUR 100,–
• Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr: ca. EUR 40,– monatlich
• Reisekostenzuschuss (freiwillige Zahlung)
• Sprachkurs für das Aupair (freiwillige Zahlung)
• Vermittlungsgebühr: EUR 290,– Grundgebühr (für Aupairs aus EU-Ländern EUR 50 Aufschlag) + EUR 15,– je Aufenthaltsmonat des Aupairs
Was darf das Aupair von Ihnen erwarten?
• Einbindung in Ihr Familienleben
• Monatliches Taschengeld in Höhe von 260 €
• Kostenlose Unterkunft in einem abschließbaren Zimmer und Verpflegung
• Umfassenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
• Zeitliche Möglichkeiten zum Besuch eines Sprachkurses, zur Religionsausübung sowie für kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
• Bezahlung einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
• Urlaub bei Weiterzahlung des Taschengeldes (bei 12 Monaten Aufenthalt 4 Wochen Urlaub; bei kürzeren 2 Tage je Monat)
• Kündigungsfrist von 14 Tagen (Eine vorzeitige Beendigung des Aupair- Aufenthaltes ist nur im Falle unüberbrückbarer Schwierigkeiten und im beiderseitigen Einverständnis möglich)
• Zusätzlich empfehlen wir, die Bezahlung des Sprachkurses für das Aupair zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen muss das Aupair erfĂĽllen?
• Älter als 18 Jahre und noch nicht 25 Jahre
• Ledig, keine eigenen Kinder
• Gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache
• Psychische und physische Gesundheit
• Mindestens 6 Monate Zeit für den Aupair-Aufenthalt
• Kinderlieb und erfahren in der Betreuung von Kindern
• Freude an der Hausarbeit
• Schulabschluss
• Erstmaliger Aupair-Aufenthalt in Deutschland
Wie läuft eine Vermittlung ab?
1. Der Vermittlungsauftrag
Alle notwendigen Unterlagen und Informationen über die Aufnahme eines Aupairs senden wir Ihnen nach einer ersten Kontaktaufnahme zu. Wenn Sie sich dann entschieden haben, benötigen wir von Ihnen den unterschriebenen „Vermittlungsvertrag“ sowie den ausgefüllten Bewerbungsbogen für Familien („Familienbewerbung“). Grundsätzlich ist eine Bewerbung jederzeit möglich, da Aupairs während des gesamten Jahres nach Deutschland kommen. Dennoch sollten Sie bedenken, dass insbesondere Visumsangelegenheiten viel Zeit in Anspruch nehmen können. Daher ist es ratsam, sich mindestens 12 Wochen vor dem gewünschten Beginn zu bewerben – am besten jedoch immer so früh wie möglich. Natürlich können wir Ihnen auch kurzfristig ein Aupair vermitteln, wie z.B. Wechslerinnen oder Aupairs aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten.
2. Unsere Vorschläge
Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen so schnell wie möglich Vorschläge für geeignete Bewerber/innen unterbreiten, die möglichst genau zu Ihren Angaben in Ihrer Familienbewerbung passen. Dabei hilft es uns sehr, wenn Sie die Bewerbung möglichst ausführlich beantworten.
3. Die Kontaktaufnahme und Entscheidung
Sobald Sie sich für eine(n) Bewerber/in entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit, Kontakt mit Ihrem Wunsch-Aupair aufzunehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen persönlichen Brief, in dem Sie Ihre Familie vorstellen – denn auch das Aupair soll sich ein Bild von Ihnen machen können. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie bis zur Ankunft des Aupairs regelmäßigen Kontakt haben, um sich besser kennen zu lernen.
4. Einreiseformalitäten
Sollte dann von beiden Seiten die Entscheidung füreinander getroffen werden, erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen über die weitere Vorgehensweise. Bei visumspflichtigen Ländern übersenden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen und sind Ihnen und dem Aupair bei der Visumsbeantragung behilflich.
5. Ankunft des Aupairs
Vor der Ankunft muss das Aupair von Ihnen umfassend versichert werden. Nach der Einreise des Aupairs sind verschiedene Behördengänge und Formalitäten zu erledigen: Anmeldung des Aupairs beim Einwohnermeldeamt und Antrag auf Visumsverlängerung bei der zuständigen Ausländerbehörde (letzteres für Aupairs aus Non EU-Staaten sowie Bulgarien und Rumänien). Über alle Punkte werden wir Sie vor der Einreise Ihres Aupairs ausführlich informieren und stehen für alle Fragen zur Verfügung.
6. Sonstige Informationen
Beschäftigungsverhältnis: Ein Aupair-Verhältnis begründet kein übliches Beschäftigungsverhältnis. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger sind der Ansicht, dass Aupair-Verhältnisse „Betreuungsverhältnisse besonderer Art“ und damit unter Einhaltung der Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit sozialversicherungsfrei sind.
Visum für Aupairs aus Drittländern: Ohne Aupair-Visum darf ein Aupair aus einem Drittland in Deutschland nicht beschäftigt werden. Illegal beschäftigte Aupairs können ausgewiesen werden; den Gasteltern drohen Bußgelder. Bei Problemen gibt es keine Unterstützung durch die Aupair-Agentur.
Führerschein: Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande akzeptiert. Allerdings besteht nach sechs Monaten eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber dann je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit unterschiedlichen, neuen Dokumenten ausgestattet.
Informationen der Bundesagentur fĂĽr Arbeit: Wir bitten Sie, ergänzend zu unseren Informationen auch die Merkblätter der Bundesagentur fĂĽr Arbeit „Aupair – Info fĂĽr deutsche Gastfamilien“ und „Aupair bei deutschen Familien“ zu lesen.
Wir sind als Agentur fĂĽr Sie da!
• Wir verwenden viel Zeit und Mühe darauf, ein für Ihre Familie passendes Aupair zu finden.
• Wir unterstützen Sie nach Kräften in Ihrem Entscheidungsprozess und beraten Sie umfassend in allen wichtigen Fragen und Punkten – und zwar vor und nach der Einreise des Aupairs.
• Sollte es während des Aufenthaltes zu Problemen kommen, helfen wir bei der Bewältigung. Wir versuchen, zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, kümmern wir uns um ein neues Aupair für Sie und um eine neue Gastfamilie für das Aupair.
• Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen der Visumsbeantragung und anderen Formalitäten mit Behörden, helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Sprachschule sowie nach einem günstigen, umfassenden Versicherungsschutz.
• Wir vermitteln Ihrem Aupair Kontakte zu anderen Aupairs und organisieren Aupair-Treffen. Auch dies hilft bei der schnellen Integration in das neue Leben.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Senden Sie uns bitte den unterschriebenen Vermittlungsauftrag sowie die komplett ausgefĂĽllte Familienbewerbung an die folgende Adresse zurĂĽck:
aupair4kids
Michaela Niclaus
Oberkasseler StraĂźe 96
40545 DĂĽsseldorf
Wir melden uns nach Erhalt so schnell wie möglich persönlich bei Ihnen.